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Jetzt: "DIT Online: Ausgewählte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Insolvenzrecht"
Online-Veranstaltung - Exklusiv für Teilnehmer/innen des Deutschen Insolvenzrechtstags und Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft am 26. März 2020
Der Deutsche Insolvenzrechtstag kann in diesem Jahr aufgrund der außergewöhnlichen Umstände, die wir gerade erleben, nicht in seiner gewohnten Form stattfinden. Wir werden dennoch einige geplante Themen mit Unterstützung der Deutschen Anwaltakademie in einem Online-Format anbieten, das sich schon bewährt hat, für die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung aber Pilotcharakter hat. Sie erhalten die wesentlichen Informationen durch die online übertragenen Vorträge und können in einem geringen Umfang auch interaktiv mitwirken. Auch Ihrer Fortbildungspflicht können Sie nach dem für die Online-Fortbildung anerkannten Regeln für Präsenzveranstaltungen nachkommen.
Wir bieten Ihnen zunächst die folgenden Beiträge an:
1. Prof. Dr. Godehard Kayser, Vorsitzender Richter des IX. Senats am BGH, Karlsruhe
Neueste Rechtsprechung des IX. Senats des BGH
2. Prof. Dr. Ingo Drescher, Vorsitzender Richter des II. Senats am BGH, Karlsruhe
Insolvenzrechtlich relevante Rechtsprechung des II. Senats des BGH
Der Termin des Online-Angebots ist, wie eigentlich für die Eröffnung des Deutschen Insolvenzrechtstages geplant, der 26. März 2020 von 10.00 bis 12.30 Uhr.
Dieses Angebot ist exklusiv und kostenlos für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung und alle Teilnehmer, die sich für den Deutschen Insolvenzrechtstag 2020 angemeldet hatten.
Wenn Sie teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Deutsche AnwaltAkademie:
Aktuelles: Berliner Senat untersagt Veranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern bis zu den Osterferien. Die Pressemeldung vom 11. März 2020 finden Sie hier.
Liebe Interessierte,
wir waren guter Dinge, den Deutschen Insolvenzrechtstag in diesem Jahr, wenn auch mit Einschränkungen, als Plattform für unseren regelmäßigen fachlichen und persönlichen Informations- und Gedankenaustausch durchführen zu können.
Die Entwicklung der gesundheitlichen Gefahren und der damit verbundenen Vorsichtsmaßnahmen, nicht zuletzt die Empfehlung des Bundesgesundheitsministers zur Absage und in Berlin das Verbot von Großveranstaltungen, zu denen der Deutsche Insolvenzrechtstag ohne Zweifel gehört, lässt eine Durchführung nicht mehr zu. Aus Verantwortung gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, aber auch den Referentinnen und Referenten, deren Familien und Freunden sowie deren Kanzleien, Unternehmen und Geschäftspartnern und Kunden, haben wir uns nach reiflicher Abwägung dazu entschlossen, die Veranstaltung in Berlin vom 25. bis 27. März 2020 abzusagen.
Die Themen, die wir Ihnen vorstellen und mit Ihnen diskutieren wollten, werden wir, wahrscheinlich auch in anderen Formaten, aufbereiten und Ihnen zu gegebener Zeit im Laufe dieses Jahres anbieten. So sollte zumindest der Fortbildungsaspekt erhalten bleiben.
Wir freuen uns darauf, wenn wir uns im nächsten Jahr zum Deutschen Insolvenzrechtstag oder schon vorher bei anderen Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft wieder treffen!
Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichen Grüßen
Jörn Weitzmann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein
Information und Organisation: DeutscheAnwaltAkademie, Michaela Jürgens, Littenstr. 11, 10179 Berlin
+49 (30) 72 61 53 183, juergens@anwaltakademie.de
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