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In ihren Veranstaltungen, insbesondere auf dem jährlich stattfindenden Deutschen Insolvenzrechtstag, befasst sich die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung im Deutschen Anwaltverein auch mit wissenschaftlichen Aspekten der Themen, die die Praxis bestimmen. Die Wissenschaft liefert Ideen und zeigt neue Wege auf. Um diese Impulse der Wissenschaft zu fördern und ihnen eine Plattform zu geben, schreibt die Arbeitsgemeinschaft seit 2017 einen mit € 10.000 dotierten Wissenschaftspreis aus.
Mit diesem Preis zeichnet die Arbeitsgemeinschaft junge Wissenschaftler/innen (Doktoranden/innen) aus, deren akademisch herausragende Arbeiten einen besonderen insolvenzrechtlichen Praxisbezug haben. Ausdrücklich erwünscht sind auch interdisziplinäre Arbeiten. Die Auszeichnung bezieht die betreuenden Lehrstühle oder Institutionen mit ein, da von diesen oft die entscheidenden Anregungen ausgehen, sie die Voraussetzungen für eine wissenschaftliche Umsetzung schaffen und die jungen Wissenschaftler/innen begleiten.
Der Wissenschaftspreis Insolvenzrecht & Sanierung 2024 wurde vergeben an Dr. Thomas Schmitz-Justen. Für die Dissertation „Die Haftung des Kommanditisten in der Insolvenz der Gesellschaft“. Ebenfalls ausgezeichnet wurde der betreuende Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Insolvenzrecht der Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn unter der Leitung von Professor Dr. Moritz Brinkmann.
Die früheren Wissenschaftspreise Insolvenz & Sanierung wurden vergeben an:
1. Der Preis ist insgesamt dotiert mit € 10.000. Der Preisträger/Die Preisträgerin sowie der ihn bzw. sie betreuende Lehrstuhl oder das betreuende Institut als Impulsgeber und Förderer erhalten jeweils einen Geldbetrag in Höhe von € 5.000,00.
2. Preisträger haben die Möglichkeit, auf dem 22. Deutschen Insolvenzrechtstag 2025, der vom 02.04. bis 04.04.2025 in Berlin stattfindet, die ausgezeichnete Arbeit in einem Kurzvortrag vorzustellen. Die Preisverleihung findet anschließend in diesem Rahmen statt.
1. Für die Bewerbung zugelassen sind deutschsprachige Dissertationen, die von den jungen Wissenschaftlern/innen selbst oder von den betreuenden Personen eingesandt werden. Ausgeschlossen ist, wer bereits an einem Auswahlverfahren für den Wissenschaftspreis der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung teilgenommen hat. Sollte einer der Kandidaten zum Preisträger in einem vergleichbaren Wettbewerb ernannt worden sein oder ernannt werden, obliegt es der Ermessensentscheidung der Jury, diesen Preisträger bei der zu treffenden Entscheidung ggf. unberücksichtigt zu lassen.
2. Die Arbeiten müssen einen besonderen Bezug zum Insolvenzrecht und/oder zur Sanierung, eine anwendungsorientierte Fragestellung sowie einen wissenschaftlichen Innovationsgehalt aufweisen. Interdisziplinäre Arbeiten oder Arbeiten aus anderen Disziplinen (z.B. BWL, VWL, Soziologie oder Geschichte), die die übrigen Voraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich zugelassen und erwünscht.
3. Erforderlich sind die Empfehlung einer betreuenden Person (Lehrstuhl/Institut) und die Vorlage der Gutachten aus dem Verfahren, die mit mindestens jeweils magna cum laude bewertet sein müssen. Die Arbeiten müssen zum Abgabeschluss abgeschlossen sein (Rigorosum bzw. Disputation) und der Abschluss darf zum Abgabeschluss nicht länger als drei Jahre zurück liegen.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Sie reichen zunächst Ihr Bewerbungsschreiben in elektronischer Form ein und fügen folgende Unterlagen bei, ebenfalls in elektronischer Form:
a. Abstract der Arbeit mit max. 3 DIN-A4-Seiten
b. Vollständige Gliederung der Arbeit
c. Tabellarischer Lebenslauf
d. Unterstützungsschreiben der betreuenden Person, wenn nicht von dieser selbst eingereicht
e. Gutachten aus dem Promotionsverfahren
Die formalen Voraussetzungen werden vorab geprüft. Die Jury wird dann eine Vorauswahl treffen. Wenn Sie zu den ausgewählten Kandidaten/innen gehören, werden Sie aufgefordert, Ihre Arbeit vollständig einzureichen, ebenfalls auch in elektronischer Form.
Für weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren stehen Ihnen zur Verfügung:
Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Belser,
Tel. 040/730 811 811, E-Mail: belser@ra-belser.de
Rechtsanwältin Dr. Claudia R. Cymutta,
Tel. 0621/50 58 712, E-Mail: info@kanzlei-cymutta.de
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