Neue BFH-Entscheidung zum Sanierungserlass

ARGE fordert Nachbesserungen bei der Behandlung von Sanierungsgewinnen!

Nachdem bereits der sogenannte Sanierungserlass bereits vom BFH gekippt wurde, hat der 1. Senat des BFH am 23.08.2017 entschieden, dass auch eine Anwendung des Sanierungserlasses auch für die Vergangenheit, wie es die Übergangslösung aus dem BMF-Schreiben vom 27.04.2017 vorsah, unzulässig ist.

Die Arbeitsgemeinschaft fordert, Sanierungsgewinne steuerfrei zu stellen, soweit diese vorhandene Verlustvorträge übersteigen.

Die vollständige Pressemitteilung der ARGE 9/2017 finden Sie hier.

Hintergrundinformationen zum BMF-Schreiben vom 27.04.2017 finden Sie hier. Die Neuregelungen des Gesetzes zur Behandlung von Sanierungsgewinnen vom 27.04.2017 finden Sie hier zusammengefasst.

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