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Endgültige Fassung vom 17.12.2020
Am 17. Dezember 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFOG) beschlossen, nachdem die erste Lesung erst am 18. November 2020 erfolgt war. Am 25. November 2020 waren im Rechtsausschuss Sachverständige angehört worden. Die Stellungnahmen der Sachverständigen sowie weitere Dokumente finden Sie hier.
Wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes ist das Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG), das die Schaffung eines Restrukturierungsplans regelt. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Schaffung eines präventiven Restrukturierungsrahmens.
Im Vergleich zum Regierungsentwurf sah die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses einige wesentliche Änderungen vor, die in der 3. Lesung des Deutschen Bundestags am 17. Dezember 2020 beschlossen wurden.
Nähere Informationen zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses sowie sämtliche Anträge und Berichte finden Sie hier.
Den Gesetzentwurf sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso
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