Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.
Alternativ können Sie dies auch verweigern.
Endgültige Fassung vom 17.12.2020
Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens wurde am 17.12.2020 im Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht verabschiedet.
Nach der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestag am 30.09.2020 war der Gesetzentwurf am 18. November 2020 zusätzlich an den Ausschuss Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen worden.
Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf:
Das Gesetz wurde in der Sitzung des Deutschen Bundestags vom 17.12.2020 verabschiedet.
Eine Pressemitteilung der ARGE zur Verkürzung der Restschuldbefreiung finden Sie hier.
Den Gesetzentwurf sowie weitere Informationen der Bundesregierung finden Sie hier.
Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum Regierungsentwurf ist hier abzurufen.
Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso
Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.
Alternativ können Sie dies auch verweigern.