Neues aus Europa

Harmonisierung des Insolvenzrechts

Die EU-Kommission hat 24. September 2020 einen Aktionsplan zur Förderung der EU-Kapitalmarktunion veröffentlicht. Der Aktionsplan sieht vor, dass durch eine stärkere Konvergenz der nationalen Rechtsvorschriften zum Insolvenzrecht strukturelle Hindernisse für grenzübergreifende Investitionen beseitigt werden.

Hintergrund für die Initiative ist u.a., dass sich die EU möglichst bald von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie erholen soll, indem die Kapitalmärkte weiterentwickelt werden und der Zugang zur Marktfinanzierung gewährleistet wird. Eine gezielte Harmonisierung bestimmter Bereiche der nationalen Insolvenzregelungen oder ihre Konvergenz könnten daher nach Ansicht der EU-Kommission die Rechtssicherheit erhöhen.

Bis zum 9. Dezember 2020 hatte die Europäische Kommission um Einsendung eines ersten Feedbacks zum geplanten Gesetzesvorhaben im Rahmen der Folgenabschätzung in der Anfangsphase gebeten.

Die Stellungnahmen können hier eingesehen werden.

Ein Gesetzesvorschlag der Kommission ist im 2. Quartal 2022 geplant.

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