COVInsAG

Verlängerung und Neuregelungen im SanInsFoG

Nachdem der Deutsche Bundestag die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zunächst bis 31. Dezember 2020 verlängert hatte, um Unternehmen, die zahlungsfähig, aber wegen der COVID-19-Pandemie überschuldet waren, zu helfen, wurden nun im SanInsFoG noch weitergehende Änderungen des COVInsAG beschlossen.

Die Verlängerung galt gemäß § 1 Abs. 2 COVInsAG nur für überschuldete Unternehmen, die noch zahlungsfähig waren. Zahlungsunfähige Unternehmen müssen seit 1. Oktober 2020 grundsätzlich wieder Insolvenzanträge stellen, sofern sie nach § 15a InsO dazu verpflichtet sind.

Den bis 31. Dezember 2020 geltenden Gesetzestext sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Ab dem 1. Januar 2021 gelten zusätzlich folgende Neuregelungen:

  • In § 1 COVInsAG wird ein neuer Abs. 3 angefügt, wonach im Januar 2021 die Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ausgesetzt ist für Unternehmen, die im Zeitraum von 1. November 2020 bis 31. Dezember 2020 einen Hilfsantrag in staatlichen Programmen zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie gestellt haben oder in den Kreis der Antragsberechtigten fallen.
  • Die Überschuldungsprüfung in § 19 InsO, die mit dem StaRUG neu geregelt wird, wird im neuen § 4 COVInsAG dahingehend modifiziert, dass für die Prognose lediglich ein Zeitraum von vier Monaten zugrundezulegen ist, wenn die Überschuldung auf der Pandemie beruht.
  • §§ 5 und 6 COVInsAG treffen Regelungen zum geltenden Recht in Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren, die vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 beantragt werden. § 7 COVInsAG trifft außerdem Regelungen zur Einbeziehung von Forderungen aus staatlichen Hilfsprogrammen in einen Restrukturierungsplan.

Eine Pressemitteilung ARGE Insolvenzrecht und Sanierung zu den Risiken für Geschäftsführer bei Nichtvorliegen der Aussetzungsvoraussetzungen finden Sie hier.

 

Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso

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