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Präventiver Restrukturierungsrahmen
Der Rat der Justizminister hat am 11. Oktober 2018 seine Verhandlungsposition zum Richtlinienvorschlag für präventive Restrukturierungsverfahren festgelegt.
Die Mitgliedstaaten sind sich einig, dass Schuldnern bei einer drohenden Insolvenz der Zugang zu einem präventiven Restrukturierungsrahmen gegeben werden soll, um die Insolvenz abzuwenden. Allerdings dürfen die Mitgliedstaaten fakultativ eine Rentabilitätsprüfung voraussetzen, wenn sie die Gefahr von unnötigen Verzögerungen und des Wertverlusts sehen.
Da die Kommission eine zwingende Bestellung eines Verwalters für zu kostspielig hält, einige Mitgliedstaaten jedoch wegen der Eigenverwaltung des Schuldners Bedenken hatten, sieht der Kompromiss vor, dass über die Bestellung eines Insolvenzverwalters im Einzelfall zu entscheiden ist. Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, in denen das nationale Recht der Mitgliedstaaten eine zwingende Bestellung vorschreiben kann.
Hinsichtlich der Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen ist eine Höchstfrist von bis zu vier Monaten vorgesehen, die von einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde auf bis zu zwölf Monate verlängert werden kann. Kürzere Fristen sind möglich.
Der klassenübergreifende Cram-down sorgte bei einigen Mitgliedstaaten für Bedenken. Die Bedingung, dass nur Gläubigerklassen „im Geld“ den Restrukturierungsplan mittragen dürfen, soll von den Mitgliedstaaten nach dem Kompromiss unter bestimmten Bedingungen umgangen werden können, nämlich wenn eine Mehrheit der Gläubigerklassen für den Plan stimmt und mindestens eine dieser Klassen eine Klasse gesicherter Gläubiger oder gegenüber der Klasse gewöhnlicher ungesicherter Gläubiger vorrangig ist. Außerdem wird den Mitgliedstaaten die Option gegeben, eine „Regel des relativen Vorrangs“ einzuführen, um ablehnende Gläubigerklassen bei einer Anwendung des klassenübergreifenden Cram-downs zu schützen.
Es werden nun Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament und dem Rat aufgenommen. Ziel ist es, Anfang 2019 eine Einigung zu erzielen.
Die Position des Rats der Justizminister (allgemeine Ausrichtung) finden Sie hier.
Ein Eckpunktepapier mit den wichtigsten Forderungen des DAV vom 14. November 2018 finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier in der Ausgabe 35/18 von Europa im Überblick.
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