Neues aus dem Bundestag

Rechtssicherheit bei Sanierungsgewinnen, Pfändungsschutzkonto

Aus dem Deutschen Bundestag und Bundesrat sind einige Gesetzgebungsvorhaben zu berichten, die Auswirkungen auf das Insolvenzrecht haben.

1. Gesetz zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung und Verbesserung des Pfändungsschutzkontos vorgelegt, der ausdrücklich als Diskussionsentwurf bezeichnet ist. Der DAV wird sich durch die zuständigen Gesetzgebungsausschüsse mit dem Diskussionsentwurf befassen.

In dem Gesetzentwurf werden die Wirkungen des Pfändungsschutzkontos in einem eigenen Abschnitt des Achten Buchs der ZPO geregelt. Außerdem gibt es Vorschriften für die Pfändung eines Gemeinschaftskontos und für den Kontenwechsel. Auch die Möglichkeit, Guthaben anzusparen, soll erleichtert werden.

Den Gesetzentwurf sowie weitere Erläuterungen zu den geplanten Änderungen finden Sie hier.

2. Rechtssicherheit bei Sanierungsgewinnen

Im Rahmen des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet wurde § 3a EStG in Kraft gesetzt. 

Nachdem der Bundestag das Gesetz am 8.11.2018 beschlossen hatte, stimmte der Bundesrat in seiner Sitzung am 23.11.2018 (TOP 5) zu. Nähere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.

Damit Sie einen schnellen Überblick über die relevanten Vorschriften erhalten, haben wir in der Vorabfassung der BT-Drucksache 19/5595 die Änderungen zum Sanierungserlass gelb hinterlegt. Dieses bearbeitete Dokument finden Sie hier.

3. ESUG-Evaluation

Über die Vorstellung der Ergebnisse der ESUG-Evaluation haben wir bereits im Sonderrundbrief 7/2018 berichtet. Die Einzelheiten finden Sie hier.

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