Fortbildungsentscheidungen aus früheren Rundbriefen

Sechs Fortbildungsstunden aus früheren Rundbriefen sind verfügbar.

Die Arbeitsgemeinschaft stellt ihren Mitgliedern die Möglichkeit zur Fortbildung im Selbststudium kostenlos zur Verfügung, damit Sie Ihre Fortbildungsstunden einfach und flexibel erlangen. Bis zu fünf Fortbildungsstundennach § 15 FAO dürfen im Selbststudium absolviert werden.

Um Ihnen die größtmögliche Flexibilität zu bieten, können Sie die Fortbildungsfragen zur jeweils aktuellen Entscheidung entweder sofort absolvieren oder bis zu einem Jahr nach Empfang des Rundbriefs damit warten. Das ermöglicht es Ihnen auch, mehrere oder gar alle Fortbildungsstunden auf einmal zu bearbeiten, wenn Sie das wünschen.

Die Fortbildungsentscheidungen decken unterschiedliche Bereiche des Insolvenzrechts ab, damit alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (auch) Entscheidungen aus ihrem Tätigkeitsschwerpunkt bearbeiten können. 

Aktuell sind folgende Entscheidungen aus früheren Rundbriefen in der Lernplattform eingestellt:  

Rundbrief 2/2018 (1 Stunde)

  • BGH, Urteil v. 19.10.2017, IX ZR 289/14: Insolvenzanfechtung von an den Zwangsverwalter gezahlten Mieten

Rundbrief 3/2018 (1 Stunde)

  • BGH, Beschluss v. 01.03.2018, IX ZB 32/17: Verpflichtung eines teilzeitbeschäftigten Schuldners, sich um eine Vollzeitbeschäftigung zu bemühen
  • BGH, Beschluss v. 01.03.2018, IX ZB 95/15: Pfändungsschutz von zur Sicherheit abgetretenen Mieten

Rundbrief 4/2018 (1 Stunde)

  • BGH, Urteil v. 11.01.2018, IX ZR 1295/16: Verwertungsbefugnis des Insolvenzverwalters im Finanzierungsleasing

Rundbrief 5/2018 (1 Stunde)

  • BGH, 17.05.2018, IX ZR 243/17: Anspruch des Insolvenzverwalters auf Herausgabe von Handakten des vorinsolvenzlich beauftragten Rechtsanwalts
  • BGH, Beschluss v. 14.06.2018, IX ZB 43/17: Rücknahme des Restschuldbefreiungsantrags nach einem Versagungsantrag 

Rundbrief 6/2018 (2 Stunden)

  • BGH, Urteil v. 10.07.2018,1 StR 605/16: Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Bankrotts
  • BGH, Urteil v. 16.05.2017, 1 StR 306/16: Strafbarkeit des Vorstands einer Insolvenzschuldnerin wegen unrichtiger Darstellung (§ 331 HGB) und Betrugs

 

Mit folgendem Link gelangen Sie zur Fortbildungsplattform: Lernerfolgskontrolle

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