Aktuelle Fortbildungsentscheidung

Masseverbindlichkeiten in der (vorläufigen) Eigenverwaltung

Kaum eine Frage zur vorläufigen Eigenverwaltung war in den letzten Jahren so umstritten wie die Möglichkeit des Schuldners, Masseverbindlichkeiten zu begründen. Jetzt hat der BGH mit aktuellem Urteil vom 22.11.2018 dazu eine Entscheidung getroffen. Auch eine aktuelle Entscheidung des BFH befasst sich mittelbar mit Masseverbindlichkeiten, denn er musste entscheiden, ob auch in der Eigenverwaltung die Rechtsprechung zu Umsatzsteuerberichtigungen in den Fällen gilt, in denen der Schuldner vor Insolvenzeröffnung eine Leistung erbracht hat, deren Gegenleistung erst nach Eröffnung vereinnahmt wird.Die aktuelle Entscheidung befasst sich mit erneut mit dem Anfechtungsrecht, das sowohl für Insolvenzverwalter als auch für Berater von nach wie vor großer Bedeutung ist.

Für die Beantwortung der Fragen wird Ihnen 1,5 Fortbildungsstunde bescheinigt. Die Auswertung erfolgt anonym und automatisch durch die zur Verfügung gestellte Lernplattform.

Die Fortbildungsfragen beziehen sich dieses Mal auf diese Entscheidungen, zu denen wir einen Fragenpool erstellt haben: 

BGH, Urteil v. 22. November 2018, IX ZR 167/16: Begründung von Masseverbindlichkeiten im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren
BeckRS 2018, 31252

BFH, Urteil v. 27. September 2018, V R 45/16: Vereinnahmen von Entgelten für vor Eröffnung ausgeführte Leistungen in der Eigenverwaltung
DStR 2018, 2377 = ZInsO 2018, 2671 = NWB 2018, 3362 = BB 2018, 2854 = ZIP 2018, 2232

Den Text der Entscheidung finden Sie hinter der Urteilsbezeichnung verlinkt oder vor Beantwortung der Fragen auf der von der Arbeitsgemeinschaft und dem DeutschenAnwaltVerein eingerichteten Plattform, sobald Sie sich eingeloggt haben. Bei richtiger Beantwortung einer zufälligen Auswahl von Fragen aus unserem Fragenpool wird Ihnen ein Fortbildungsumfang von 1,5 Stunden bescheinigt.

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