Achtung Cybercrime!

Insolvenzgefahren und Bedrohung für Anwälte und Unternehmen durch Cyberkriminalität!

Im Rahmen der Herbstklausur hat ein Mitarbeiter des Bundeskriminalamts, Herr Timo Koch, einen sehr interessanten und beachtenswerten Vortrag zu den Spielarten und den Gefahren von Cyberkriminalität gehalten.

Während Fälle digitaler Erpressungen (Ransomware) derzeit immer wieder durch die Medien gehen und auch schon Anwaltskanzleien betroffen haben, sind andere Spielarten wie CEO-Fraud oder Botnetze/DDoS in der breiten (Anwalts-)Öffentlichkeit noch weniger bekannt. Herr Koch schilderte anschaulich, wie Cyberangriffe Unternehmen in Insolvenznähe treiben können. 

Die Risiken werden in den nächsten Jahren durch die im Rahmen der „Industrie 4.0“ immer weiter vernetzten „Smart Factories“ und industrielle Steuerungssysteme steigen. Denn Angriffe können zu Systemausfällen, Lieferverzögerungen und Datenverlusten führen, die für die Unternehmen schnell existenzbedrohend sein können.

Herr Koch plädierte eindringlich, dass bei einem Cyberangriff – ob Datendiebstahl, Ransomware oder Hackerangriff – keine Zahlungen an die Kriminellen geleistet werden sollten. Häufig würden die versprochenen Entschlüsselungen nicht erfolgen oder die Schlüssel trügen neue Angriffsstellen in die Systeme.

Wer befürchtet, Opfer eines Cyberangriffs zu sein, kann sich an die „Zentralen Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien des Bundes und der Länder“ wenden.

Besser ist jedoch in jedem Falle die Vorbeugung: Die von den Zentralen Ansprechstellen erstellten Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft finden Sie hier.

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