Weitere Fortbildungsentscheidungen

Fortbildungsstunden aus früheren Rundbriefen

Die Arbeitsgemeinschaft stellt ihren Mitgliedern die Möglichkeit zur Fortbildung im Selbststudium kostenlos zur Verfügung, damit Sie Ihre Fortbildungsstunden einfach und flexibel erlangen. Bis zu fünf Fortbildungsstunden nach § 15 FAO dürfen im Selbststudium absolviert werden.

Um Ihnen die größtmögliche Flexibilität zu bieten, können Sie die Fortbildungsfragen zur jeweils aktuellen Entscheidung entweder sofort absolvieren oder bis zu einem Jahr nach Empfang des Rundbriefs damit warten. Das ermöglicht es Ihnen auch, mehrere oder gar alle Fortbildungsstunden auf einmal zu bearbeiten, wenn Sie das wünschen.

Die Fortbildungsentscheidungen decken unterschiedliche Bereiche des Insolvenzrechts ab, damit alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (auch) Entscheidungen aus ihrem Tätigkeitsschwerpunkt bearbeiten können.

Aktuell sind folgende Entscheidungen aus früheren Rundbriefen in der Lernplattform eingestellt:

Rundbrief 1/2022 (1,25 Stunden)

  • BGH, Beschluss vom 13.1.2022, IX AR(VZ) 1/20: Rechtswidrigkeit einer insolvenzgerichtlichen Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter

Rundbrief 2/2022 (1 Stunde)

  • BGH, Urteil vom 27.1.2022, IX ZR 44/21: Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters im Immobilienmietverhältnis, Schadensersatzanspruch des Vermieters, Absicherung durch Mietkaution

Rundbrief 3/2022 (1,5 Stunden)

  • BGH, Urteil vom 10.3.2022, IX ZR 4/21: Schenkungsanfechtung von Arbeitsentgelt
  • BGH, Urteil vom 7.4.2022, IX ZR 107/20: Schenkungsanfechtung Ausschüttungen im Schneeballsystem, Beginn der Verjährungsfrist

Rundbrief 6/2022 (1,25 Stunden)

  • BGH, Beschluss vom 19.5.2022, IX ZB 6/21: Insolvenzplan natürlicher Personen, notwendige Angaben
  • BGH, Beschluss vom 24.3.2022, IX ZB 35/21: Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Masseunzulänglichkeit

Mit folgendem Link gelangen Sie zur Fortbildungsplattform:

Lernerfolgskontrolle

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