Vertiefung der Kapitalmarktunion

Harmonisierung des Unternehmensinsolvenzrechts

Die Europäische Kommission hat bereits im vergangenen Jahr einen Aktionsplan zur Vertiefung der Kapitalmarktunion gestartet, der auch das Unternehmensinsolvenzrecht in den Blick genommen hatte, wie wir in unserem Rundbrief 8/2020 berichtet haben.

Nun hat die Europäische Kommission in Ziffer 3.4 einer Mitteilung vom 25. November 2021 (COM (2021) 720 final) angekündigt, dass ein zentraler Aspekt für Kapitalgeber bei der grenzüberschreitenden Kreditvergabe ein hohes Maß an Rechtssicherheit dazu sei, welche Folgen es habe, wenn ein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerate. Eine größere Angleichung des Unternehmensinsolvenzrechts sei daher für die Integration der nationalen Kapitalmärkte förderlich.

Die Kommission kündigte an, im dritten Quartal 2022 eine Initiative vorzuschlagen, mit der gezielte Aspekte des Rahmens für Unternehmensinsolvenzen und der entsprechenden Verfahrensvorschriften harmonisiert werden sollen.

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