Geänderte Fachanwaltsbezeichnung

Neues aus der Satzungsversammlung

Die 7. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in ihrer zweiten Sitzung am 6. Dezember 2021 in einer Videokonferenz beschlossen, die Fachanwaltschaft für Insolvenzrecht in eine Fachanwaltschaft für Insolvenz- und Sanierungsrecht umzubenennen. Damit wird eine alte Forderung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung umgesetzt.

Die Beschlüsse der Satzungsversammlung erfordern noch eine Bestätigung durch eine beA-Abstimmung, da die Satzungsversammlung schriftlich abzustimmen hat. Dies gilt aber angesichts klarer Mehrheiten in der Videokonferenz als Formsache. Nach Prüfung durch das Bundesjustizministerium und Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen können die Änderungen frühestens zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.

Über die Beschlüsse der Satzungsversammlung finden Sie hier einen Bericht des Anwaltsblatts.

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