Fortbildungsentscheidungen aus früheren Rundbriefen

Auch Entscheidungen aus früheren Rundbriefen stehen Ihnen noch zur Verfügung.

Die von der Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung gestellte Möglichkeit der Fortbildung im Selbststudium soll Ihnen ermöglichen, Ihre Fortbildungsstunden einfach und flexibel zu erfüllen. Bis zu fünf Fortbildungsstunden nach § 15 FAO dürfen im Selbststudium absolviert werden.

Um Ihnen die größtmögliche Flexibilität zu bieten, können Sie die Fortbildungsfragen zur jeweils aktuellen Entscheidung entweder sofort absolvieren oder bis zu einem Jahr nach Empfang des Rundbriefs damit warten. Das ermöglicht es Ihnen auch, mehrere oder gar alle Fortbildungsstunden auf einmal zu bearbeiten, wenn Sie das wünschen.

Aktuell sind folgende Entscheidungen aus früheren Rundbriefen in der Lernplattform eingestellt: 

Rundbrief 6/2016 (1 Stunde):

  • BGH, Beschluss v. 14.07.2016, IX ZB 31/14: Kalte Zwangsverwaltung und ihre Vergütung

Rundbrief 7/2016 (1 Stunde):

  • BGH, Beschluss v. 21.07.2016, IX ZB 58/15: Sonderinsolvenzverwaltung
  • BGH, Beschluss v. 22.09.2016, IX ZB 29/16: Restschuldbefreiung 

Rundbrief 1/2017 (1,5 Stunden):

  • BGH, Beschluss v. 15.12.2016, IX ZR 224/15: Verjährung von Anfechtungsansprüchen
  • BVerfG, Beschluss v. 07.12.2016, 2 BvR 1602/16: Versagung der Restschuldbefreiung

Rundbrief 3/2017 (1,5 Stunden):

  • BGH, Urteil v. 26.01.2017, IX ZR 285/14: Insolvenzreife, Bilanzierung nach Fortführungswerten, Haftung des Steuerberaters

Rundbrief 5/2017 (1 Stunde)

  • BAG, 23.03.2017, 6 AZR 264/16: Einordnung von Sonderzuwendungen als Alt- oder Neumasseverbindlichkeit

Mit folgendem Link gelangen Sie zur Fortbildungsplattform: Lernerfolgskontrolle

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