Rechtliches

Europa: Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren

Neu: Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur vorinsolvenzlichen Restrukturierung

Die EU-Kommission hat am 22.11.2016 den Richtlinienvorschlag COM(2016)723 zur Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens und zur Vereinheitlichung der Regelungen zur Entschuldung von Unternehmern vorgelegt. Grundlage für den Richtlinienentwurf war eine Empfehlung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2014. Der Entwurf liegt bisher nur in englischer Sprache vor. 

In einigen der Kernpunkte des Vorschlags finden sich auch Forderungen aus den Stellungnahmen des DAV wieder:

  • die Einführung von Entschuldungsverfahren (Art. 19 ff., „zweite Chance“ Art. 24 ff.);
  • Flexible präventive Umstrukturierungsrahmen (Artikel 4-18 des Vorschlags), wobei ggf. nationale Gerichte in den Schutz der Interessen der Beteiligten eingebunden werden müssen;
  • Möglichkeit eines Moratorium, das i.d.R. auf vier Monate befristet ist (Art. 6); das Moratorium bietet Schutz vor Vollstreckungen und setzt die Insolvenzantragspflichten aus;
  • Keine Blockade der Umstrukturierungspläne durch eine Minderheit von Gläubigern und Anteilsinhabern mit abweichender Meinung, legitime Interessen sollen aber gewahrt werden (Erwägungsgrund 32, Art. 15 Ziff. 4);
  • voller Schutz der Arbeitnehmer während des Umstrukturierungsverfahrens (Erwägungsgrund 34);
  • Schulungen und Spezialisierung von Angehörigen der Rechtsberufe und Gerichte sowie Verbesserung des Einsatzes von Technologien (z. B. für die elektronische Antragstellung, Mitteilungen an Gläubiger); vorgesehen ist aber auch, dass die Mitgliedstaaten eine Verkammerung bzw. Aufsichtsmechanismen, Fortbildungspflichten und eine Berufshaftpflichtversicherung der Insolvenzverwalter anstreben (Erwägungsgrund 40, Art. 25-27).

Die Europäische Kommission hat neben dem Vorschlag auch länderspezifische Factsheets vorgelegt, in denen auf der Basis des Berichts der Weltbank 2017 die Effizienz von Insolvenzrechtsrahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten dargelegt wird.

Deutschland wird als der zweiteffektivste EU-Mitgliedstaat in Bezug auf Insolvenzverfahren dargestellt. Die Kommission geht dem Schaubild nach davon aus, dass der vorgelegte Vorschlag den Zugang für Unternehmen zu Umstrukturierungsverfahren vereinfacht und das Entschuldungsverfahren in Deutschland beschleunigen wird.

Dem Richtlinienentwurf müssen noch der Rat und das Europäische Parlament zustimmen. Es ist zu erwarten, dass noch einige Änderungen im Gesetzgebungsverfahren vorgenommen werden, auch wenn einige Staaten – nicht jedoch Deutschland – schon mit der Umsetzung von Maßnahmen aus der Empfehlung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2014 begonnen haben, die sich im Richtlinienvorschlag wiederfinden.

Der DAV hatte sich im Vorfeld des Richtlinienentwurfs mit den Stellungnahmen Nr. 18/2016 und Nr. 27/2016 an der vorbereitenden Konsultation der EU-Kommission beteiligt.

Weitere Informationen enthält die Pressemitteilung 5/2016

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