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Neu: Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur vorinsolvenzlichen Restrukturierung
Die EU-Kommission hat am 22.11.2016 den Richtlinienvorschlag COM(2016)723 zur Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens und zur Vereinheitlichung der Regelungen zur Entschuldung von Unternehmern vorgelegt. Grundlage für den Richtlinienentwurf war eine Empfehlung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2014. Der Entwurf liegt bisher nur in englischer Sprache vor.
In einigen der Kernpunkte des Vorschlags finden sich auch Forderungen aus den Stellungnahmen des DAV wieder:
Die Europäische Kommission hat neben dem Vorschlag auch länderspezifische Factsheets vorgelegt, in denen auf der Basis des Berichts der Weltbank 2017 die Effizienz von Insolvenzrechtsrahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten dargelegt wird.
Deutschland wird als der zweiteffektivste EU-Mitgliedstaat in Bezug auf Insolvenzverfahren dargestellt. Die Kommission geht dem Schaubild nach davon aus, dass der vorgelegte Vorschlag den Zugang für Unternehmen zu Umstrukturierungsverfahren vereinfacht und das Entschuldungsverfahren in Deutschland beschleunigen wird.
Dem Richtlinienentwurf müssen noch der Rat und das Europäische Parlament zustimmen. Es ist zu erwarten, dass noch einige Änderungen im Gesetzgebungsverfahren vorgenommen werden, auch wenn einige Staaten – nicht jedoch Deutschland – schon mit der Umsetzung von Maßnahmen aus der Empfehlung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2014 begonnen haben, die sich im Richtlinienvorschlag wiederfinden.
Der DAV hatte sich im Vorfeld des Richtlinienentwurfs mit den Stellungnahmen Nr. 18/2016 und Nr. 27/2016 an der vorbereitenden Konsultation der EU-Kommission beteiligt.
Weitere Informationen enthält die Pressemitteilung 5/2016
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