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Abmilderung der Krisenfolgen
Die Regierungsfraktionen haben eine Formulierungshilfe zur Änderung des COVInsAG erstellt, um die aktuellen Belastungen insbesondere der Energiemärkte abzumildern. Im Entlastungspaket III war neben unterschiedlichen finanziellen Hilfsmaßnahmen vorgesehen worden, auch insolvenz- und sanierungsrechtliche Vorschriften zu entschärfen.
Die Formulierungshilfe sieht vor, dass das COVInsAG in „Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen (SanInsKG)“ umbenannt wird.
Inhaltlich sind folgende Regelungen vorgesehen:
Die Regelungen sollen im Omnibusverfahren mit dem „Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters“ durch den Deutschen Bundestag gebracht werden. Der Deutsche Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf am 22. September 2022 ohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Federführend zuständig ist der Rechtsausschuss. Eine Pressemitteilung des BMJ zur Formulierungshilfe finden Sie hier.
Eine Stellungnahme des DAV durch den Ausschuss Insolvenzrecht zur Formulierungshilfe finden Sie hier.
Der DAV
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