Berufsrecht der Insolvenzverwalter

Runder Tisch im BMJ

Am 12. September 2022 fand im Bundesministerium der Justiz ein „Runder Tisch“ zum Berufsrecht der Insolvenzverwalter statt. Hintergrund ist eine Initiative der Justizministerkonferenz der Bundesländer zur Neuordnung des Berufsrechts.

Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung hatte sich im Vorfeld mit der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Gravenbrucher Kreis, dem Neue Insolvenzrechtsvereinigung e.V. (NIVD), dem Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) und dem Bundesarbeitskreis Insolvenz- und Restrukturierungsgerichte e.V. (BAKInsO) ausgetauscht. Der Co-Vorsitzende der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung Dr. Rainer Eckert vertrat den Deutschen Anwaltverein, der weiterhin zu einer möglichst minimalinvasiven Lösung im Rahmen einer Selbstverwaltung durch die Bundesrechtsanwaltskammer steht.

In dem Termin waren sich die Berufsverbände der Insolvenzverwalter einig, dass einem Modell der Selbstorganisation und Selbstkontrolle der Vorrang vor einer Berufskontrolle durch das Bundesamt der Justiz zu geben sei. Gravenbrucher Kreis, NIVD und der Deutsche Anwaltverein konnten sich dem Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer anschließen, dass der Zugang durch ein bundeseinheitliches Verzeichnis über die regionalen Kammern erfolgen solle. Der VID konnte sich dem Vorschlag mit der Maßgabe anschließen, dass dann ein zentrales Gremium - ggf. besetzt mit Vertretern der Kammern - über die Aufnahme in das Verzeichnis und einen etwaigen Ausschluss entscheidet. Auch die Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkammern können sich diesen Weg vorstellen.

Konkret würde das bedeuten, dass z.B. ein Steuerberater bei seiner Kammer einen Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis stellt, woraufhin das zentrale Gremium, besetzt auch mit einem Steuerberater, über die Aufnahme entscheidet. Die Einzelheiten bezüglich der Besetzung des Gremiums und die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Verzeichnis sind noch nicht endgültig festgelegt. Es besteht aber zwischen den Verwalterberufsverbänden weitestgehend Einigkeit, dass Bewerber über ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt oder die Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer verfügen müssen. Dazu soll noch der Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung treten. Ob weitere Voraussetzungen gelten sollen, ist noch nicht klar. Die Verwalterberufsverbände werden sich kurzfristig noch einmal über Details verständigen.

Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.

Alternativ können Sie dies auch verweigern.