Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Herbsttagung am 9. und 10. Oktober 2020 in Lübeck war in mehrfacher Hinsicht eine Besondere.

Zum einen war es nach langer Zeit die erste Präsenzveranstaltung der ARGE, die unter strengen Corona-Auflagen stattfinden konnte, zum anderen wurde unser langjähriger Geschäftsführer, Udo Henke, als Geschäftsführer in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Vielen, die Udo Henke mit seinem jugendlichen Charme, seinem freundlichen, sachlichen und engagierten Auftreten kennen, kam dabei das Bild „der Lotse geht von Bord“ in den Kopf.

Udo Henke ist vor fast 30 Jahren, im September 1991, in den Dienst des DAV als Geschäftsführer getreten. Begonnen hatte er damals noch in Bonn.

Als Geschäftsführer war er neben seiner Tätigkeit für die Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung seit dem Jahr 2000 auch für die Bereiche Berufsrecht, Gebührenrecht, Baurecht, Anwaltsethik und Anwaltskultur sowie als Mitglied der Redaktion des Anwaltsblattes tätig. Dieses umfangreiche Tätigkeitsfeld ist in der ARGE „fast unberücksichtigt“ geblieben, haben wir ihn doch immer als „unseren alleinigen Geschäftsführer“ angesehen. Selbst in Zeiten hoher arbeitsmäßiger Belastung, insolvenzrechtlicher Veränderungen und in politisch-gesetzgeberisch unruhigen Zeiten war Udo Henke immer unser Lotse, ein verlässlicher Partner, welcher die Arbeitsgemeinschaft durch alle Höhen und Tiefen des politischen, wirtschaftlichen und verbändepolitischen Gewässers geführt hat.

Udo Henke ist der Ruhestand von ganzem Herzen gegönnt; wir hoffen, ihn und seine Frau noch möglichst häufig auf den Veranstaltungen der ARGE begrüßen zu können und wünschen ihm für seinen nun anbrechenden Lebensabschnitt alles Gute, viel Freude, Schaffenskraft und vor allem Gesundheit!

Die Zeitenwende, die mit der Verabschiedung von Udo Henke einherging, wird in besonderem Maße offenkundig, wenn man sich den jetzt vorliegenden Regierungsentwurf zum StaRUG anschaut. Hatte man nach der Einberufung der Kommission für Insolvenzrecht durch den Bundesjustizminister Dr. Jochen Vogel bis zur Einführung der Insolvenzordnung noch 21 Jahre Zeit, hat das Ministerium nach der Vorlage des Referentenentwurfs den beteiligten Verbänden noch nicht einmal 14 Tage Zeit gegeben, um den umfangreichen Entwurf umfassend zu prüfen und Veränderungsvorschläge vorzulegen.

Mittlerweile liegt der Regierungsentwurf vor, welcher sich in zahlreichen Punkten noch der Auseinandersetzung stellen muss.

Dieses gilt nicht nur bezüglich der Berücksichtigung der Gläubigerinteressen, zu nennen sind hier insbesondere die sehr kurzen Fristen, sondern auch hinsichtlich des Verzichts auf einen unabhängigen Restrukturierungsbeauftragten.

Das StaRUG, welches, wenn man die Ursprünge der entsprechenden EU-Richtlinie betrachtet, nur dem „Einfangen von Akkordstörern“ dienen sollte, geht weit darüber hinaus. Zu befürchten ist, dass die wirtschaftlichen Implikationen auch andere sind als ursprünglich angestrebt.

Die Änderungen und Eingriffe in die Insolvenzordnung sind gleichwohl Anlass, dieses auch in Fortbildungs- und Diskussionsveranstaltungen, mit denen wir schon im November 2020 starten, offen zu legen.

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
im Deutschen Anwaltverein

Berlin, den 23. Oktober 2020

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