Restrukturieren in Deutschland nach dem StaRUG

Online-Seminar am 23. November 2020

Restrukturieren in Deutschland nach dem StaRUG – Europäische Einflüsse und Wettbewerb der Instrumente

Ab 2021 werden sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Insolvenzrechts und der Sanierung umfassend ändern. Auf Basis der EU-Richtlinie zur Schaffung eines präventiven Restrukturierungsrahmens wurden hierzulande das SanInsFOG und StaRUG geschaffen. Dabei standen europäische Vorbilder Pate und stehen nun zum hiesigen Ansatz im Wettbewerb. Vor diesem Hintergrund möchte die Europagruppe der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung, welche schon die Richtlinie intensiv begleitete, Praktikern einen Zugang zu den neuen Instrumenten der Sanierung und den künftigen Anforderungen an die Beteiligten geben und auf Problemstellungen vorbereiten. Im Fokus stehen hier der Einstieg in das Verfahren, die Sanierungsmoderation als Instrument für KMU, Early Warning und Geschäftsleiterhaftung, die Stabilisierung und der Restrukturierungsplan sowie die Rolle des Restrukturierungsbeauftragten und der institutionellen Gläubiger.

Das Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.

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