SanInsFOG und StaRUG

Gesetzentwurf zur Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie

Nachdem erst Mitte September der Referentenentwurf vorgelegt worden war, hat die Bundesregierung am 14. Oktober 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFOG) vorgelegt. Wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes ist das Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG), das die Schaffung eines Restrukturierungsplans regelt.

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Schaffung eines präventiven Restrukturierungsrahmens.

Den Gesetzentwurf sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Zu den neuen Sanierungsinstrumenten des StaRUG und den künftigen Anforderungen an alle Beteiligten findet am 23. November ein Online-Seminar der Europagruppe der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung statt.

Das Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.

 

Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso

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