Reform des P-Kontos

Gesetz am 8. Oktober verabschiedet

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat am 14. September ein Berichterstattergespräch mit Experten zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto- Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) durchgeführt.

Als Experte des Deutschen Anwaltvereins war zu dem Berichterstattergespräch auch Rechtsanwalt Kai Henning (Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz) eingeladen, der insbesondere die Schwierigkeiten des P-Kontos in der Insolvenz thematisierte.

In der Sitzung vom 8. Oktober 2020 verabschiedete der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf in der vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Fassung.

Weitere Informationen sowie die Beschlussvorlagen finden Sie hier.

 

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