Reform der Restschuldbefreiung

Sachverständigenanhörung am 30. September 2020

Zur Reform der Restschuldbefreiung hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 30. September eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Die Sachverständigen begrüßten einhellig die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre, hatten jedoch auch einige Kritikpunkte. Insbesondere kritisierten die Sachverständigen, dass im Regierungsentwurf die verkürzte Speicherfrist bei Auskunfteien gestrichen wurde.

Eine Zusammenfassung der Standpunkte der Sachverständigen finden Sie hier.

Die Stellungnahmen im Detail sind abrufbar hier.

Den Gesetzentwurf sowie weitere Informationen der Bundesregierung finden Sie hier.

Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum Regierungsentwurf ist hier abzurufen.

Eine Zusammenfassung der Neuregelungen können Sie in unserem Rundbrief 5/2020 nachlesen.

 

Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso

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