COVInsAG

Eingeschränkte Verlängerung bis 31. Dezember

Um Unternehmen, die zahlungsfähig, aber wegen der COVID-19-Pandemie überschuldet sind, zu helfen, hat der Deutsche Bundestag die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31. Dezember 2020 verlängert.

Die Verlängerung gilt aber nur für überschuldete Unternehmen, die noch zahlungsfähig sind. Zahlungsunfähige Unternehmen müssen seit 1. Oktober 2020 wieder Insolvenzanträge stellen, sofern sie nach § 15a InsO dazu verpflichtet sind.

Den Gesetzestext sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Eine Pressemitteilung ARGE Insolvenzrecht und Sanierung zu den Risiken für Geschäftsführer bei Nichtvorliegen der Aussetzungsvoraussetzungen finden Sie hier.

 

Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso

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