Wissenschaftspreis

Bewerbungsschluss 30.11.2020

Die Bewerbungsfrist für den Wissenschaftspreis der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung ist bis zum 30. November 2020 verlängert worden. Der Wissenschaftspreis ist zur Vergabe beim 18. Deutschen Insolvenzrechtstag 2021 ausgelobt und mit €10.000 dotiert.

Mit diesem Preis zeichnet die Arbeitsgemeinschaft junge Doktoranden/innen aus, deren akademisch herausragende Arbeiten einen besonderen insolvenzrechtlichen Praxisbezug haben. Ausdrücklich erwünscht sind auch interdisziplinäre Arbeiten. Nicht zugelassen sind Arbeiten, die sich bereits auf einen früheren Wissenschaftspreis beworben haben.

Die Auszeichnung bezieht die betreuenden Lehrstühle oder Institutionen mit ein, da von diesen oft die entscheidenden Anregungen ausgehen, sie die Voraussetzungen für eine wissenschaftliche Umsetzung schaffen und die jungen Wissenschaftler/innen begleiten.

Nähere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und dem Verfahren finden Sie hier.

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