Aktuelle Entscheidungen

Fachanwaltsfortbildung zu Eröffnungsverfahren und Anfechtung

Für die Beantwortung der Fragen wird Ihnen 1 Fortbildungsstunde bescheinigt. Die Auswertung erfolgt anonym und automatisch durch die zur Verfügung gestellte Lernplattform.

Die Fortbildungsfragen beziehen sich dieses Mal auf diese Entscheidung, zu denen wir einen Fragenpool erstellt haben:

BGH, Urteil v. 24. September 2020, IX ZR 289/18: Widerruf der Einzelverfügungsbefugnis und Anfechtung einer Darlehenskündigung im Insolvenzeröffnungsverfahren
ZInsO 2020, 2262 = WM 2020, 1980 = ZIP 2020, 2079 = BeckRS 2020, 25906

Den Text der Entscheidung finden Sie hinter der jeweiligen Urteilsbezeichnung verlinkt oder vor Beantwortung der Fragen auf der von der Arbeitsgemeinschaft und dem DeutschenAnwaltVerein eingerichteten Plattform, sobald Sie sich eingeloggt haben. Bei richtiger Beantwortung einer zufälligen Auswahl von Fragen aus unserem Fragenpool wird Ihnen ein Fortbildungsumfang von 1 Stunde bescheinigt.

Mit folgendem Link gelangen Sie zur aktuellen Lernerfolgskontrolle:

Aktuelle Lernerfolgskontrolle

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