Neues zum Sanierungsgewinn

3a EStG n.F. mit Beihilferecht vereinbar 

Die EU-Kommission hält die neuen Regelungen des § 3a EStG für vereinbar mit dem Beihilferecht, wie verschiedene Zeitungen am 15.08.2018 berichteten.

Da die EU-Kommission sich aber nicht im Beschlusswege, sondern nur durch einen Letter of Comfort geäußert hat, muss der deutsche Gesetzgeber erneut tätig werden. Denn nach dem bisherigen Wortlaut wird § 3a EStG erst dann wirksam, wenn ein Beschluss der EU-Kommission vorliegt. Diese Bedingung soll nun kurzfristig im Wege eines Omnibusgesetzes entfernt werden. 

Der DAV fordert, dass im Zusammenhang mit der Regelung zum Inkrafttreten des § 3 EStG weitere Fragen im Hinblick auf die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen geregelt werden.

Die Stellungnahme Nr. 41/2018 des DAV durch den Ausschuss Insolvenzrecht und den Ausschuss Steuerrecht finden Sie hier.

Weitere Informationen zu den durch aktuelle Urteile aufgeworfenen offenen Fragen finden Sie hier.

Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.

Alternativ können Sie dies auch verweigern.