Neues aus dem Bundestag

Evaluierung Restschuldbefreiung, Änderung der InsoBekV

Die Gesetzgebungsverfahren im Insolvenzrecht laufen wieder an:

1. Evaluierung des Gesetzes zur Verkürzung der Restschuldbefreiung und zur Stärkung der Gläubigerrechte 

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag am 23.08.2018 einen Bericht über die Evaluierung der Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens vorgelegt (BT-Drs. 19/4000).

Ziel der Reform im Jahr 2014 war gewesen, Schuldnern eine vorzeitige Restschuldbefreiung zu ermöglichen, wenn sie nach drei Jahren eine Mindestquote von 35% nebst Verfahrenskosten aufbrachten. Das im Gesetzgebungsverfahren angegebene Ziel von 15% der Schuldner, die eine vorzeitige Restschuldbefreiung erreichen sollten, wurde allerdings deutlich verfehlt. Nach der Evaluierung lag der Anteil stattdessen bei deutlich unter 2%.

Da der weit überwiegende Anteil der Verfahren, die nach der Reform beantragt wurden, noch nicht endgültig mit der Restschuldbefreiung abgeschlossen ist, konnten die Befriedigungsquoten vor und nach der Reform nicht aussagekräftig verglichen werden.

Den Bericht finden Sie hier.

2. Änderung der Verordnung zur öffentlichen Bekanntmachung in Insolvenzverfahren

Einige Änderungen in der EuInsVO bringen die Notwendigkeit mit sich, die InsoBekV an die neuen Anforderungen anzupassen. Die Bundesregierung hat dazu einen Referentenentwurf vorgelegt.

In Zukunft soll nach Ablauf von zwei Wochen eine Suche nach Verbraucherinsolvenzverfahren nur noch unter Angabe von mindestens zwei Suchbegriffen möglich sein. 

Den Referentenentwurf finden Sie hier.

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