Aktuelle Entscheidung

Weitere Möglichkeit zur Fachanwaltsfortbildung in diesem Jahr.

Die aktuellen Entscheidungen befassen sich mit dem Insolvenzstrafrecht, das vor allem für Berater von Schuldnern und Schuldnerorganen relevant ist. Doch auch der Insolvenzverwalter sollte über die Sanktionsmöglichkeiten informiert sein, um mögliche Haftungsansprüche besser belegen zu können.

Für die Beantwortung der Fortbildungsfragen werden Ihnen 2 Fortbildungsstunden bescheinigt. Die Auswertung erfolgt anonym und automatisch durch die zur Verfügung gestellte Lernplattform.

Die Fortbildungsfragen beziehen sich dieses Mal auf diese Entscheidungen, zu denen wir einen Fragenpool erstellt haben:

BGH, Urteil v. 10. Juli 2018, 1 StR 605/16: Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Bankrotts

NZI 2018, 764 = ZInsO 2018, 1953

BGH, Urteil v. 16. Mai 2017, 1 StR 306/16: Strafbarkeit des Vorstands einer Insolvenzschuldnerin wegen unrichtiger Darstellung (§ 331 HGB) und Betrugs

ZInsO 2018, 2071 = NZWiSt 2018, 106 = AG 2018, 82

Den Text der Entscheidung finden Sie hinter der Urteilsbezeichnung verlinkt oder vor Beantwortung der Fragen auf der von der Arbeitsgemeinschaft und dem DeutschenAnwaltVerein eingerichteten Plattform, sobald Sie sich eingeloggt haben. Bei richtiger Beantwortung einer zufälligen Auswahl von Fragen aus unserem Fragenpool wird Ihnen ein Fortbildungsumfang von 2 Stunden bescheinigt.

Mit folgendem Link gelangen Sie zur aktuellen Lernerfolgskontrolle:

Aktuelle Lernerfolgskontrolle

 

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