Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht

Neuregelung zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten

Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juni 2021 das Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds (Reisesicherungsfondsgesetz – RSG) und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften beschlossen, das zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist.

Nach einer Übergangsphase soll die Neuregelung für ab 1. November 2021 erfolgende Reisebuchungen verpflichtend sein.

Der Deutsche Bundestag hat zudem eine Entschließung verabschiedet, dass sich Unternehmen, die Umsätze unterhalb der Schwellenwerte von 3 Millionen € erzielen, nur dann außerhalb des Reisesicherungsfonds absichern dürfen, wenn sie hierfür jährlich einen Ablösebetrag an den Fonds bezahlen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, die Umsetzung der Entschließung zu prüfen.

Dem Gesetzestext sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Die Entschließung des Deutschen Bundestags finden Sie hier.

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