Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Geplante Aussetzung für Flutopfer

Nach der Hochwasserkatastrophe in einigen Teilen Deutschlands plant die Bundesregierung, die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen nach dem Vorbild des COVInsAG rückwirkend vom 10. Juli bis zum 31. Oktober 2021 auszusetzen. Das BMJV soll ermächtigt werden, die Aussetzung bis zum 22. März 2022 zu verlängern.

Die Aussetzung soll voraussichtlich gemeinsam mit dem geplanten Wiederaufbaufonds in einer Sondersitzung des Deutschen Bundestages noch in der Sommerpause beschlossen werden.

Die Pressemitteilung der Bundesregierung finden Sie hier.

 

Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso

Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.

Alternativ können Sie dies auch verweigern.