Wissenschaftspreis

Bewerbungsschluss 30.11.2021

Zur Vergabe beim 19. Deutschen Insolvenzrechtstag 2022 lobt die Arbeitsgemeinschaft erneut einen Wissenschaftspreis aus, der mit € 10.000 dotiert ist.

Mit diesem Preis zeichnet die Arbeitsgemeinschaft junge Doktoranden/innen aus, deren akademisch herausragende Arbeiten einen besonderen insolvenzrechtlichen Praxisbezug haben. Ausdrücklich erwünscht sind auch interdisziplinäre Arbeiten. Nicht zugelassen sind Arbeiten, die sich bereits auf einen früheren Wissenschaftspreis beworben haben. Sollte einer der Kandidaten zum Preisträger in einem vergleichbaren Wettbewerb ernannt worden sein oder ernannt werden, obliegt es der Ermessensentscheidung der Jury, diesen Preisträger bei der zu treffenden Entscheidung ggf. unberücksichtigt zu lassen.

Die Auszeichnung bezieht die betreuenden Lehrstühle oder Institutionen mit ein, da von diesen oft die entscheidenden Anregungen ausgehen, sie die Voraussetzungen für eine wissenschaftliche Umsetzung schaffen und die jungen Wissenschaftler/innen begleiten.

Nähere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und dem Verfahren finden Sie hier.

Die Preisträger für den Wissenschaftspreis 2020 und 2021 stehen fest und werden ebenfalls beim 19. Deutschen Insolvenzrechtstag 2022 ausgezeichnet.

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