Weitere Gesetzgebungsverfahren

Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens

1. Pfändungsschutzkonto

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto- Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) soll voraussichtlich am 14. September 2020 ein sogenanntes Berichterstattergespräch im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags abgehalten werden. Dabei werden die Abgeordneten Sachverständige zum Gesetzentwurf anhören.

Den Gesetzentwurf und weitere Informationen finden Sie hier.

2. COVAbmildG

Zum 1 Juli 2020 sind die zivilrechtlichen COVID-19-Schutzmaßnahmen zum Schutz vor Kündigungen in Miet- und Verbraucherkreditverträgen sowie zu Leistungsverweigerungsrechten in wichtigen Verträgen ausgelaufen.

Nähere Informationen der Bundesregierung dazu finden Sie hier.

Ob die insolvenzrechtlichen Maßnahmen des COVInsAG über den 30. September 2020 hinaus verlängert werden oder ebenfalls auslaufen, ist noch nicht entschieden.

3. Präventiver Restrukturierungsrahmen

Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat im Interview mit dem INDat-Report erläutert, dass die Einführung des präventiven Restrukturierungsrahmens vor dem Hintergrund der Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie hohe politische Priorität hat und mit Hochdruck vorangetrieben werde.

Die Sanierung solle dabei auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und seinen Gläubigern erfolgen. Im Gegensatz zum Insolvenzverfahren müssten nicht alle Gläubiger einbezogen werden und das Verfahren könne ohne Öffentlichkeit stattfinden. Da diese Sanierungsmöglichkeit Unternehmen mit funktionierendem operativem Betrieb offen stehen solle, sei kein Eingriff in Arbeitnehmerrechte vorgesehen.

Weitere Einzelheiten sowie das ganze Interview finden Sie hier.

 

Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso

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