Aktuelle Entscheidungen

Fachanwaltsfortbildung zum neuen Anfechtungsrecht

Für die Beantwortung der Fragen werden Ihnen 1,25 Fortbildungsstunden bescheinigt. Die Auswertung erfolgt anonym und automatisch durch die zur Verfügung gestellte Lernplattform.

Die Fortbildungsfragen beziehen sich dieses Mal auf diese Entscheidung, zu denen wir einen Fragenpool erstellt haben:

BGH, Beschl. v. 16.7.2020, IX ZB 14/19: Berichtigung der Insolvenztabelle, Rechtsweg
BeckRS 2020, 17492

BGH, Beschl. v. 28.5.2020, V ZB 56/19: Vermögensarrest nach § 111e StPO, Zulässigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen einer WEG nach dem ZVG
NJW 2020, 2337 = ZInsO 2020, 1467 = WM 2020, 1270

Zum Rechtsweg gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 111i Abs. 2 StPO hat der BGH mit Beschluss vom 10.06.2020, 5 ARs 17/19 (ZIP 2020, 1415; ZInsO 2020, 1648; NStZ-RR 2020, 254) entschieden

Den Text der Entscheidungen finden Sie hinter der jeweiligen Urteilsbezeichnung verlinkt oder vor Beantwortung der Fragen auf der von der Arbeitsgemeinschaft und dem DeutschenAnwaltVerein eingerichteten Plattform, sobald Sie sich eingeloggt haben. Bei richtiger Beantwortung einer zufälligen Auswahl von Fragen aus unserem Fragenpool wird Ihnen ein Fortbildungsumfang von 1,25 Stunden bescheinigt.

Mit folgendem Link gelangen Sie zur aktuellen Lernerfolgskontrolle:

Aktuelle Lernerfolgskontrolle

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