Neues von Bundestag und Bundesregierung

Schutz von Pauschalreisenden, Anlegern und Bauherren

1. Schutz von Pauschalreisenden

Am Donnerstag, 26.9.2019, hat der Bundestag einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum besseren Schutz von Pauschalreisenden bei Insolvenzen von Reiseveranstaltern abgelehnt, wie schon am Tag zuvor der Tourismusausschuss. Der Antrag war bereits im März eingebracht worden und hatte mit der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook nichts zu tun. 

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Die Pressemitteilung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung zur Insolvenz von Thomas Cook finden Sie hier.

2. Schutz von Anlegern 

Nach Insolvenzen einiger Anlagefirmen haben sich das BMJV und das BMF auf ein Maßnahmenpaket zum Schutz von Anlegerinnen und Anlegern verständigt. Dabei soll vor allem die Finanzaufsicht gestärkt und Vermögensanlagen stärker reguliert werden. 

Das Maßnahmenpaket finden Sie hier.

3. Schutz von Bauherren 

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, dass Bauherren zukünftig in der Insolvenz von Bauträgern besser geschützt werden sollen. Eine Arbeitsgruppe Bauträgervertragsrecht hat dem BMJV nun einen Bericht vorgelegt, in dem Schutzlücken aufgedeckt werden. Die Arbeitsgruppe hat insbesondere Vorschläge zum Erfordernis und zum Umgang mit Sicherheiten des Bauträgers erarbeitet.

Den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe finden Sie hier.

 

Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso

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