Neues aus dem Bundesrat

Insolvenzbekanntmachungen und Insolvenzgeldumlage

1. Insolvenzbekanntmachungen im Internet

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20.09.2019 einer Änderung der InsoBekV zugestimmt, wonach bei natürlichen Personen, die selbstständig oder ehemals selbstständig waren, auch über einen Zeitraum von zwei Wochen hinaus nach Veröffentlichungen gesucht werden kann. Bei Verbrauchern wird wie bisher generell nach zwei Wochen ein zweiter Suchbegriff (insbes. das Insolvenzgericht) erforderlich sein.

Weitere Einzelheiten finden Sie hier.

 2. Insolvenzgeldumlage

Der Bundesrat hat am 20.09.2019 außerdem der Verordnung zur Festsetzung der Insolvenzgeldumlage 2020 zugestimmt. Wie bereits im Jahr 2019 beträgt der Umlagesatz für 2020 erneut 0,06%. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso

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