Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren

Rechtsausschuss legt Verhandlungsposition fest.

Der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments hat am 2. Juli 2018 seine Verhandlungsposition zu dem Richtlinienvorschlag für präventive Restrukturierungsrahmen (dazu mehr im Rundbrief 7/2016) festgelegt.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten mit 14 Stimmen (bei 7 Gegenstimmen) für den Berichtsentwurf von Angelika Niebler (EVP) mit Kompromissänderungsanträgen (eine konsolidierte Fassung liegt noch nicht vor). Der Ausschuss sieht etwa eine erstmalige Entschuldungsfrist von nicht länger als fünf Jahren und eine stärkere Berücksichtigung der Arbeitnehmerrechte im Rahmen des präventiven Restrukturierungsverfahrens vor. Zudem erteilte der Ausschuss Angelika Niebler das Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat.

Der Rat hatte zuvor am 4./5. Juni 2018 lediglich eine Teileinigung zu dem Richtlinienvorschlag erzielt.Von der Teileinigung umfasst sind Titel III des Richtlinienvorschlags zur zweiten Chance sowie Titel IV bezüglich Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren. Die Teileinigung sieht etwa erweiterte Einschränkungsgründe für den Zugang zur Entschuldung sowie ergänzende Voraussetzungen zur Bestellung von Insolvenzverwaltern vor.

Die Stellungnahme des DAV Nr. 17/17 zum Richtlinienvorschlag finden Sie hier.

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