Aktuelle Entscheidung

Weitere Möglichkeit zur Fachanwaltsfortbildung in diesem Jahr.

Die aktuellen Entscheidungen befassen sich mit den Pflichten des Schuldnervertreters gegenüber dem Insolvenzverwalter und der Möglichkeit zur Rücknahme des Restschuldbefreiungsantrags.

Für die Beantwortung der Fragen wird Ihnen 1 Fortbildungsstunde bescheinigt. Die Auswertung erfolgt anonym und automatisch durch die zur Verfügung gestellte Lernplattform.

Die Fortbildungsfragen beziehen sich dieses Mal auf diese Entscheidungen, zu denen wir einen Fragenpool erstellt haben:

BGH, Urteil v. 17.05.2018, IX ZR 243/17: Anspruch des Insolvenzverwalters auf Herausgabe von Handakten des vorinsolvenzlich beauftragten Rechtsanwalts

NJW 2018, 2319 = ZInsO 2018, 1670

BGH, Beschluss v. 14.06.2018, IX ZB 43/17: Rücknahme des Restschuldbefreiungsantrags nach einem Versagungsantrag

BeckRS 2018, 13753 = WM 2018, 1371 = ZInsO 2018, 1635

Den Text der Entscheidung finden Sie hinter der Urteilsbezeichnung verlinkt oder vor Beantwortung der Fragen auf der von der Arbeitsgemeinschaft und dem DeutschenAnwaltVerein eingerichteten Plattform, sobald Sie sich eingeloggt haben. Bei richtiger Beantwortung einer zufälligen Auswahl von Fragen aus unserem Fragenpool wird Ihnen ein Fortbildungsumfang von 1 Stunde bescheinigt.

Mit folgendem Link gelangen Sie zur aktuellen Lernerfolgskontrolle: 

Aktuelle Lernerfolgskontrolle

 

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