Neues aus der Gesetzgebung

Sanierungsgewinne, Konzerninsolvenz, EuInsVO, Vermögensabschöpfung

 

1. Der Deutsche Bundestag hat am 27. April 2017 das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen beschlossen, in das in Art. 2 bis 4 Neuregelungen zur Behandlung von Sanierungsgewinnen eingebunden wurden. Das zustimmungsbedürftige Gesetz wird vom Bundesrat in seiner Sitzung am 02. Juni 2017 behandelt werden.

Das Inkrafttreten bestimmter Regelungen der Art. 2 bis 4 wird in Art. 6 Abs. 2 davon abhängig gemacht, dass die Europäische Kommission durch Beschluss feststellt, dass die Regelungen mit den Beihilferegelungen des Binnenmarkts vereinbar sind.

Die ARGE hat die gesetzlichen Neuregelungen sowie das BMF-Schreiben vom 27.04.2017 (V C 6 – S 2140/13/10003) zum Sanierungserlass im Sonderrundbrief 4/2017 zusammengefasst.

Weiteres können Sie auch der Pressemitteilung 5/2017 entnehmen.

 

2. Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung hat nach der Verabschiedung am 23. März 2017 im Deutschen Bundestag am 31. März 2017 den Bundesrat passiert.

Das Gesetz tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

 

3. Ebenfalls hat das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen, das am 9. März vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, in der Sitzung vom 31. März 2017 den Bundesrat passiert.

Das Gesetz tritt am 21. April 2018 in Kraft.

 

4. Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren, das am 27. April 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, hat den Bundesrat am 12. Mai 2017 passiert.

Das Gesetz tritt am 26. Juni 2017 in Kraft. Bestimmte Regelungen zur Konzerninsolvenz treten nach Art. 9 Abs. 2 erst mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen in Kraft.

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