Energiesicherungsgesetz

Neuregelungen vom 8. Juli 2022

Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs und einer eventuellen Gasknappheit hat der Deutsche Bundestag am 8. Juli 2022 eine Reihe von Gesetzesänderungen im Energiesektor beschlossen. Geändert wurde unter anderem das Energiesicherungsgesetz. Die Änderungen wurden am 11. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2022, 1054 v. 11.7.2022).

Wichtige Änderungen sind insbesondere:

  • § 17a EnSiG: Bei einem unter Treuhandverwaltung (§ 17 EnSiG) stehenden Unternehmen dürfen Kapitalmaßnahmen angeordnet werden, wenn die Fortführung des Unternehmens dadurch gesichert wird.
  • §§ 24, 26 EnSiG: Energieversorgungsunternehmen werden weitergehende Preisanpassungsrechte eingeräumt. Gemäß § 26 EnSiG kann eine Verordnung erlassen werden, die eine saldierte Preisanpassung vorsieht.
  • § 29 EnSiG: Es werden Regelungen getroffen für den Fall, dass ein Energieversorgungsunternehmen beim Bund Stabilisierungsmaßnahmen beantragt. Stabilisierungsmaßnahmen sind alle Maßnahmen, die der Sicherung oder Wiederherstellung einer positiven Fortführungsprognose gemäß § 19 InsO oder der durch Finanzierung der Abwicklung des Unternehmens dienen.

Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie hier.

Eine Einschätzung des Co-Vorsitzenden der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung, Dr. Rainer Eckert, finden Sie hier.

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