Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht

Entwurf der Reisesicherungsfondsverordnung

Die Bundesregierung plant die Neuregelung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht. In der Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 22. April 2021 stimmten die Experten der Neuregelung grundsätzlich zu. Hintergrund der Neuregelung waren die Thomas-Cook-Insolvenz und die COVID-19 Pandemie.

Nun hat das BMJV ergänzend zu dem Gesetzentwurf den Entwurf einer Verordnung über die Geschäftsorganisation des Reisesicherungsfonds und die Voraussetzungen der Erteilung der Erlaubnis vorgelegt. Die Verordnung soll sicherstellen, dass der Fonds so zweckmäßig und wirksam ausgestaltet wird, dass er seine Aufgaben bei der Absicherung der Reisen und Beseitigung möglicher Schäden erfüllen kann.

Den Verordnungsentwurf sowie weitere Informationen finden Sie hier.

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