39. Verbraucherinsolvenzveranstaltung

Webinar: Pfändbarkeit der COVID-19-Hilfen, Restschuldbefreiung etc.

Bei der Verbraucherinsolvenzveranstaltung stehen – wie häufig aktuell – Themen im Fokus, die sich aus den aktuellen Regelungen und Maßnahmen in der Corona-Krise ergeben.

Ein Schwerpunkt am Donnerstag, 18.6., sind im Vortrag von Prof. Dr. Andreas Rein Fragen zur Pfändbarkeit der verschiedenen Hilfen und Zuwendungen: Ist Kurzarbeitergeld pfändbar? Sind die Prämien für so genannte besonders belastete Berufe wie etwa für Mitarbeitende in der Pflege pfändbar? Ist die an Kleinunternehmer gezahlte Soforthilfe von zumeist 9.000 Euro pfändbar? Wofür darf die Soforthilfe verwendet werden? Auch für den Lebensunterhalt? 

Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 die Verkürzung der Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung auf drei Jahre beschlossen. Am Freitag, 19.6., erörtert Prof. Dr. Hugo Grote in einem aktuellen Vortrag, wann und wie die Umsetzung erfolgen soll sowie weitere aktuelle Pandemiethemen.

In weiteren Vorträgen befassen sich RiAG Dr. Thorsten Graeber mit der Verwalter- und Treuhändervergütung in Insolvenzverfahren natürlicher Personen und RA Frank Lackmann mit der (Nicht-)Berücksichtigung von Angehörigen mit eigenem Einkommen gemäß § 850c Abs. 4 ZPO.

Das vollständige Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.

Bei einer Teilnahme wird eine reguläre Bescheinigung für die Fachanwaltsfortbildung wie für Präsenzveranstaltungen erteilt.

 

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