Weitere Gesetzgebungsverfahren

Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens

1. Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens

Im Eckpunktepapier des Konjunkturpakets vom 3. Juni 2020 hat sich der Koalitionsausschuss unter Ziff. 9 darauf geeinigt, dass ein schneller Neustart in den Fällen ermöglicht werden soll, in denen eine Insolvenz nicht verhindert werden kann. Das Eckpunktepapier sieht daher vor, dass das Entschuldungsverfahren für natürliche Personen auf drei Jahre verkürzt werden soll. Die Verkürzung für Verbraucher soll zunächst befristet beschlossen und nach einem angemessenen Zeitraum evaluiert werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Das Eckpunktepapier finden Sie hier.

Die Verkürzung der Restschuldbefreiung ist auch Thema der 39. Verbraucherinsolvenzveranstaltung, deren Programm Sie hier finden.

2. Reform des P-Kontos

Der Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes wurde am 12. Juni 2020 in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf sieht vor, dass die Regelungen zum Kontopfändungsschutz neu strukturiert und in einem eigenen Buch in der ZPO geregelt werden sollen.

Weitere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie hier.

Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso

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