Weitere Fortbildungsentscheidungen

Fortbildungsstunden aus früheren Rundbriefen.

Die Arbeitsgemeinschaft stellt ihren Mitgliedern die Möglichkeit zur Fortbildung im Selbststudium kostenlos zur Verfügung, damit Sie Ihre Fortbildungsstunden einfach und flexibel erlangen. Bis zu fünf Fortbildungsstunden nach § 15 FAO dürfen im Selbststudium absolviert werden.

Um Ihnen die größtmögliche Flexibilität zu bieten, können Sie die Fortbildungsfragen zur jeweils aktuellen Entscheidung entweder sofort absolvieren oder bis zu einem Jahr nach Empfang des Rundbriefs damit warten. Das ermöglicht es Ihnen auch, mehrere oder gar alle Fortbildungsstunden auf einmal zu bearbeiten, wenn Sie das wünschen.

Die Fortbildungsentscheidungen decken unterschiedliche Bereiche des Insolvenzrechts ab, damit alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (auch) Entscheidungen aus ihrem Tätigkeitsschwerpunkt bearbeiten können.

Aktuell sind folgende Entscheidungen aus früheren Rundbriefen in der Lernplattform eingestellt: 

Rundbrief 2/2019 (1 Stunde)

  • BGH, Urteil v. 7. Februar 2019, IX ZR 47/18: Bestimmung der Hinterlegungsstelle, Haftung des Kreditinstituts

Rundbrief 3/2019 (1 Stunde)

  • BGH, Urteil v. 11.04.2019, IX ZR 79/18: Wirksame Rücknahme einer Forderungsanmeldung, Rang des mietrechtlichen Räumungsanspruchs 

Rundbrief 4/2019 (1,5 Stunden)

  • BGH, Urteil v. 06.06.2019, IX ZR 272/17: Abtretung der Vergütung aus der kassenzahnärztlichen Vereinigung in der Insolvenz

Rundbrief 5/2019 (1 Stunde)

  • BGH, Urteil v. 19.09.2019, IX ZR 264/18: Anfechtung von Unterhaltszahlungen 

Rundbrief 6/2019 (1,5 Stunden)

  • BGH, Beschluss v. 19.09.2019, IX ZB 23/19: Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre, Frist für Erreichen der Mindestquote und den Antrag

Rundbrief 1/2020 (1 Stunde)

  • BGH, Beschluss v. 19.12.2019, IX ZR 53/18: Anmeldung von Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung nach dem Schlusstermin

Rundbrief 2/2020 (1 Stunde)

  • BGH, Urteil v. 27.2.2020, IX ZR 33//18: Anfechtung der Rückzahlung eines von einem Dritten gewährten Darlehen als Gesellschafterdarlehen
  • BGH, Beschluss v. 13.2.2020, IX ZB 39/19: Stundungsversagung wegen Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung

 

Mit folgendem Link gelangen Sie zur Fortbildungsplattform:

Lernerfolgskontrolle

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