Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.
Alternativ können Sie dies auch verweigern.
Spezialisierte Insolvenzgerichte, Genossenschaften
Diese Themen mit Insolvenzbezug wurden diskutiert:
Das BMJV hat einen Regierungsentwurf vorgelegt, der die Effizienz im Zivilverfahren stärken soll. Aus insolvenzrechtlicher Sicht ist interessant, dass gemäß §§ 72a Abs. 1 Nr. 7, 119a Abs. 1 Nr. 7 GVG-E Spezialkammern bzw. Senate bei LG und OLG eingerichtet werden sollen für insolvenzbezogene Streitigkeiten und Anfechtungen nach dem Anfechtungsgesetz
Auf S. 20/21 des Gesetzesentwurfs ist definiert, welche Streitigkeiten dazu gehören:
Nach Insolvenzen mehrerer Genossenschaften mit Geschäftsmodellen des "grauen Kapitalmarkts" hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Tätigkeit von Genossenschaften im Finanzbereich einschränkt.
Einzelheiten zum Gesetzentwurf und den Hintergründen finden Sie hier.
Zu diesem Referentenentwurf des BMF haben die Ausschüsse Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Insolvenzrecht eine Stellungnahme abgegeben. In der Stellungnahme Nr. 27/2019 begrüßt der Deutsche Anwaltverein (DAV) das Anliegen der Bundesregierung, etwaigen systemischen Risiken des Finanzmarktes durch Schaffung eines glaubwürdigen Abwicklungsrahmens für zentrale Gegenparteien (CCPs) entgegenzuwirken.
Der DAV gibt jedoch zu bedenken, dass der deutsche Gesetzgeber mit diesem RefE dem Europäischen Gesetzgeber vorauseilt, welcher an einer EU-Verordnung arbeitet, die exakt das Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs in ein verbindliches europaweit geltendes Regelwerk umsetzen möchte. Durch dieses Vorauseilen würden die in Deutschland ansässigen CCPs in ihrem Wettbewerb mit anderen europäischen und internationalen CCPs zumindest vorübergehend benachteiligt. In den Vorschriften sollte der Verweis auf die allgemeinen Vorschriften des SAG präzisiert und einige Begriffe präziser definiert werden, um Unsicherheiten zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der hohen systemischen Risiken ist schließlich ein dauerhaftes Monitoring durch die zuständige Aufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank wünschenswert.
Die Stellungnahme des DAV finden Sie hier.
Den Referentenentwurf des BMF finden Sie hier.
Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso
Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.
Alternativ können Sie dies auch verweigern.