Neues aus dem Bundestag

Spezialisierte Insolvenzgerichte, Genossenschaften

Diese Themen mit Insolvenzbezug wurden diskutiert:

1. Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften 

Das BMJV hat einen Regierungsentwurf vorgelegt, der die Effizienz im Zivilverfahren stärken soll. Aus insolvenzrechtlicher Sicht ist interessant, dass gemäß §§ 72a Abs. 1 Nr. 7, 119a Abs. 1 Nr. 7 GVG-E Spezialkammern bzw. Senate bei LG und OLG eingerichtet werden sollen für insolvenzbezogene Streitigkeiten und Anfechtungen nach dem Anfechtungsgesetz

Auf S. 20/21 des Gesetzesentwurfs ist definiert, welche Streitigkeiten dazu gehören:

  • Streitigkeiten, die im internationalen Insolvenzrecht von Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung 2015/848 über Insolvenzverfahren (ABl. L 141 vom 5. Juni 2015, S. 19; L 349 vom 21.12.2016, S. 6), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2018/946 (ABl. L 171 vom 6.7.2018, S. 1) geändert worden ist
  • Streitigkeiten über Insolvenzanfechtungen nach den §§ 129 ff. der Insolvenzordnung (InsO),
  • Streitigkeiten über die Unwirksamkeit von Rechtshandlungen nach § 88 InsO,
  • Haftungsklagen gegen Insolvenzverwalter wegen Verletzung ihrer insolvenzrechtlichen Pflichten nach § 60 InsO,
  • Haftungsklagen gegen Geschäftsleiter wegen Zahlungen bei materieller Insolvenz nach § 64 des Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und vergleichbaren Anspruchsgrundlagen wie die §§ 92 Absatz 2, 93 Absatz 2 Nummer 6 des Aktiengesetzes oder die §§ 130a, 177a des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie
  • Klagen, mit denen nach § 823 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit § 15a InsO und vergleichbaren Anspruchsgrundlagen wie die §§ 130a, 177a HGB Haftungsansprüche wegen Insolvenzverschleppung geltend gemacht werden
  • wegen der systematischen Bezüge zum Insolvenzanfechtungsrecht sollen von dem Sachgebiet auch Anfechtungssachen nach dem Anfechtungsgesetz umfasst werden.
2. Gesetz zum Schutz von Genossenschaften

Nach Insolvenzen mehrerer Genossenschaften mit Geschäftsmodellen des "grauen Kapitalmarkts" hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Tätigkeit von Genossenschaften im Finanzbereich einschränkt. 

Einzelheiten zum Gesetzentwurf und den Hintergründen finden Sie hier.

3. Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien 

Zu diesem Referentenentwurf des BMF haben die Ausschüsse Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Insolvenzrecht eine Stellungnahme abgegeben. In der Stellungnahme Nr. 27/2019 begrüßt der Deutsche Anwaltverein (DAV) das Anliegen der Bundesregierung, etwaigen systemischen Risiken des Finanzmarktes durch Schaffung eines glaubwürdigen Abwicklungsrahmens für zentrale Gegenparteien (CCPs) entgegenzuwirken.

Der DAV gibt jedoch zu bedenken, dass der deutsche Gesetzgeber mit diesem RefE dem Europäischen Gesetzgeber vorauseilt, welcher an einer EU-Verordnung arbeitet, die exakt das Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs in ein verbindliches europaweit geltendes Regelwerk umsetzen möchte. Durch dieses Vorauseilen würden die in Deutschland ansässigen CCPs in ihrem Wettbewerb mit anderen europäischen und internationalen CCPs zumindest vorübergehend benachteiligt. In den Vorschriften sollte der Verweis auf die allgemeinen Vorschriften des SAG präzisiert und einige Begriffe präziser definiert werden, um Unsicherheiten zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der hohen systemischen Risiken ist schließlich ein dauerhaftes Monitoring durch die zuständige Aufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank wünschenswert.  

Die Stellungnahme des DAV finden Sie hier.

Den Referentenentwurf des BMF finden Sie hier.

 

Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso

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