Fortbildungsentscheidungen aus früheren Rundbriefen

Auch Entscheidungen aus früheren Rundbriefen sind noch verfügbar.

Die Arbeitsgemeinschaft stellt ihren Mitgliedern die Möglichkeit zur Fortbildung im Selbststudium kostenlos zur Verfügung, damit Sie Ihre Fortbildungsstunden einfach und flexibel erlangen. Bis zu fünf Fortbildungsstunden nach § 15 FAO dürfen im Selbststudium absolviert werden.

Um Ihnen die größtmögliche Flexibilität zu bieten, können Sie die Fortbildungsfragen zur jeweils aktuellen Entscheidung entweder sofort absolvieren oder bis zu einem Jahr nach Empfang des Rundbriefs damit warten. Das ermöglicht es Ihnen auch, mehrere oder gar alle Fortbildungsstunden auf einmal zu bearbeiten, wenn Sie das wünschen.

Die Fortbildungsentscheidungen decken unterschiedliche Bereiche des Insolvenzrechts ab, damit alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (auch) Entscheidungen aus ihrem Tätigkeitsschwerpunkt bearbeiten können.

Aktuell sind folgende Entscheidungen aus früheren Rundbriefen in der Lernplattform eingestellt: 

Rundbrief 5/2017 (1 Stunde)

  • BAG, 23.03.2017, 6 AZR 264/16: Einordnung von Sonderzuwendungen als Alt- oder Neumasseverbindlichkeit

Rundbrief 7/2017 (1 Stunde)

  • BGH, 22.06.2017, IX ZR 111/14: Vorsatzanfechtung und Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz 

Rundbrief 8/2017 (1 Stunde)

  • BGH, 22.06.2017, IX ZB 82/16: Aufhebung von Beschlüssen der Gläubigerversammlung in der Eigenverwaltung
  • BGH, 20.07.2017, IX ZB 75/16: Nachträgliche Vergütungsfestsetzung bei weiteren Massezuflüssen

Rundbrief 9/2017 (1 Stunde)

  • BGH, Urteil v. 12.10.2017, IX ZR 288/14: Anfechtbarkeit der Rückübertragungsverpflichtung nach Rücktritt des Verkäufers vom Grundstückskaufvertrag

Rundbrief 2/2018 (1 Stunde)

  • BGH, Urteil v. 19.10.2017, IX ZR 289/14: Insolvenzanfechtung von an den Zwangsverwalter gezahlten Mieten 

Rundbrief 3/2018 (1 Stunde)

  • BGH, Beschluss v. 01.03.2018, IX ZB 32/17: Verpflichtung eines teilzeitbeschäftigten Schuldners, sich um eine Vollzeitbeschäftigung zu bemühen
  • BGH, Beschluss v. 01.03.2018, IX ZB 95/15: Pfändungsschutz von zur Sicherheit abgetretenen Mieten

Mit folgendem Link gelangen Sie zur Fortbildungsplattform:

Lernerfolgskontrolle

Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.

Alternativ können Sie dies auch verweigern.