Postrechtsmodernisierungsgesetz

Verlängerung der Zustellfiktion

Zum 1.1.2025 tritt außerdem eine Verlängerung der 3-Tage-Zustellfiktion in Zivilprozessen und Insolvenzverfahren in Kraft.

Art. 6 des Postmodernisierungsgesetzes vom 15.7.2024 (PostModG) wandelt die bisherige 3-Tages-Zustellfiktion des § 8 Abs. 1 S. 3 InsO in eine 4-Tages-Fiktion. Korrespondierend wird die Fiktion in Art. 5 PostModG auch in § 173 Abs. 4 S. 4 ZPO verlängert, der wiederum eingreift, wenn die Zustellung des Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 S. 2 InsO n.F. elektronisch bewirkt wird. Art. 7 PostModG verlängert schließlich auch die Zustellungsfiktion in § 41 Abs. 1 S. 3 StaRUG.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

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