Anmerkungen zum IDW ES 9

Ergänzungen bei der Eigenverwaltungsplanung

Anlässlich des Entwurfs einer Neufassung des IDW Standards zur Bescheinigung nach § 270d InsO und zur Beurteilung der Anforderungen nach § 270a InsO (IDW ES 9) haben die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses angeregt, den IDW Standard hinsichtlich der Eigenverwaltungsplanung zu ergänzen.

Die Gesetzesbegründung des Regierungsentwurfs hat als Ziele der Eigenverwaltung sowohl die Sanierung des bestehenden Unternehmensträgers als auch übertragende Sanierungen genannt. Nach Ansicht des Geschäftsführenden Ausschusses muss die sechsmonatige Finanzplanung, die im Rahmen der Eigenverwaltungsplanung des § 270a Abs. 1 Nr. 1 InsO aufzustellen ist, berücksichtigen, welche Sanierungsart angestrebt ist (Tz. 28). Im Falle einer beabsichtigten Übertragung des zu sanierenden Geschäftsbetriebs an einen Investor wären die entsprechenden Ein- und Auszahlungen zu berücksichtigen.

Die gesamten Anmerkungen zum IDW ES 9 finden Sie hier.

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