Neues von BMJV und BMF

Bauverträge und BFH-Entscheidungen

1. Insolvenzabsicherung bei Bauverträgen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Bericht über eine rechtstatsächliche Untersuchung zu Risiken eines Bauherrn und deren Absicherung vorgestellt. Geprüft wurde, ob für Bauverträge eine gesetzliche Absicherung der Ansprüche des Bestellers auf Fertigstellung und Mängelgewährleistung geschaffen werden sollte.

Der Bericht stellt fest, dass es gerade für Verbraucher ein hohes Insolvenzrisiko beim Bauen aus einer Hand gibt. Die Untersuchungen zeigen jedoch, dass eine Absicherung in Form einer Bürgschaft oder Versicherung in Höhe von 25% der Bausumme das Risiko der meisten Bauherrn substantiell verringern würde.

Den Bericht, Zusammenfassungen und Anlagen finden Sie hier.

2. BFH-Entscheidungen im Bundessteuerblatt Teil II

Das BMF hat mitgeteilt, dass es u.a. drei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs mit Insolvenzbezug im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlichen wird. Damit werden die Finanzbehörden die Entscheidungen in Zukunft allgemein anwenden.

Veröffentlicht werden folgende Entscheidungen mit Insolvenzbezug:

  • BFH, 13. Mai 2019, V R 45/16: Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung
  • BFH, 2. Mai 2019, VII R 23/17: Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei Erstattung der Grunderwerbssteuer nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG
  • BFH, 1. April 2019, IV R 20/16: Keine Gewinnrealisierung durch Bewilligung eines Vergütungsvorschusses für bilanzierenden Insolvenzverwalter

Weitere Informationen sowie die vollständige Entscheidungsliste finden Sie hier.

 

Die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung berichtet über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und andere Themen mit Insolvenzbezug auch auf ihrem Twitterkanal @argeinso

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